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Allgemeine Reisebedingungen
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend
abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Sofern
Buchungen - telefonisch, schriftlich oder via Internet- aufgegeben
werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen
Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann direkt bei Ziegler-Reisen erfolgen. Die
schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an
Sie.
2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist ca. 14 Tage vor Abreise gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen zu bezahlen. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde
auch einen Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte
Absicherung des Kunden dokumentiert wird.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in
der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen,
Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen
Bestätigung durch Ziegler-Reisen.
4. Bearbeitungsgebühren
Wir berechnen 30,- pro Person, wenn Sie von den gesetzlichen
Möglichkeiten Gebrauch machen und eine Ersatzperson stellen und Sie
selbst die Reise nicht antreten können. Soweit durch den Personenwechsel
weitere Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden diese
weiterbelastet.
5. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs
der Rücktrittserklärung bei Ziegler-Reisen. Die Erklärung durch
eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat der
Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i
BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung
eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten
Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen
Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum.
Es gelten folgende Regelungen:
- Flugreisen Bis 35 Tage vor Reiseantritt wird nur eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- pro Person erhoben. Bei späterem
Rücktritt entstehen folgende Kosten:
- 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt:30 % des Gesamtpreises (mindestens
jedoch 50,-)
- 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Gesamtpreises
- 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 55 % des Gesamtpreises
- 3 Tage bis Reiseantritt: 85 % des Gesamtpreises
- Bei Nichtantritt der Reise ist der volle Reisepreis zu entrichten;
ersparte Aufwendungen werden rückerstattet.
- Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass
Ziegler-Reisen ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall
erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
6. Flugleistungen
Bei separater Buchung von Flugleistungen handelt es sich
steuerrechtlich um die Vermittlung im Auftrag der jeweiligen
Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche und/oder gesetzliche Haftung
des VA ggf. dem Kunden bleibt unberührt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist der Ziegler Reisen berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt
erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich
zurückerstattet. Zusätzlich werden dem Kunden etwaige, durch die Buchung
entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem Ersatzangebot
Gebrauch macht.
8. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte
unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den
Reiseunterlagen angegebene Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen
werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen,
so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine
Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig
von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1
Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf
Änderung oder Schadenersatz ausdrücklich geltend machen. Sollten Sie vor
Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel
abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung
zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine
angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche
verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des
Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
9. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort ändern und hierdurch
bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so
informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung, oder setzen Sie
sich mit der Ihnen bekannt gegebenen Agentur in Verbindung, damit
zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten
Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all
diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was von uns
durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem jeweiligen
Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.
10. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom VA
herbeigeführt worden ist bzw. der VA allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen
wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom VA
bedingt sind. Der VA steht dafür ein, den Reisenden über diese
Bestimmungen, die ihm bekannt sind oder die ihm unter Anwendung der im
Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten.
Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekannt
zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft
besitzt. Wenn der Reisende vom VA beauftragt wird, notwendige Visa zu
beschaffen, so haftet der VA nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, es sei denn, dass der VA die Verzögerung zu vertreten hat.
12. Flugzeiten
Soweit der VA vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt
gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der
Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet der VA
nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden des VA zurückzuführen
sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam
ausgeschlossen hat.
13. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche
Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der
Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen
Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln
kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden
können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken
Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem
heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet
werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von
Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu
berücksichtigen und am besten einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen
jederzeit und kostenlos möglich sind.
14. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der
Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können
dem Kunden belastet werden, wenn zwischen Reisebestätigung und
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des
neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem
Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden
unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitgeteilt. Bei
Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei, alle
geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet.
15. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw.
unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der
übrigen Reisebedingungen.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Traunstein. Für den Fall, dass der
Vertragspartner vom VA keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für den VA
um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Traunstein vereinbart.
Ziegler-Reisen, Kanalstr. 1, D-83308 Trostberg,
Tel.: 0049-8621-98380, Fax: 0049-8621-983838,
e-mail:
service@ziegler-reisen.info
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